AGB (B2B) | SIMCADSCAN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

SIMCADSCAN – Inhaber: Thomas Simmerlein
Am Bärenstein 47, 91327 Gößweinstein, Deutschland
Stand: Januar 2026


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt technische Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen:

  • 3D-Laserscanning und CAT-Scanning
  • Drohnenvermessung
  • Bau- und Industrievermessung
  • CAD-Konstruktion, 3D-Modellierung und Punktwolkenverarbeitung
  • digitale Bestandsdokumentation und Auswertung

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

§4 Preise und Nebenkosten

(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Reisekosten, Genehmigungen, Drohnenfreigaben, Wartezeiten durch Wetter oder Baustillstand sowie behördliche Auflagen sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – gesondert zu vergüten.

(3) Mehraufwand, der durch nachträgliche Änderungswünsche, unvollständige oder fehlerhafte Angaben des Kunden entsteht, wird nach Zeitaufwand berechnet.

§5 Zahlungsbedingungen

(1) Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung von 30 % der vereinbarten Gesamtvergütung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

(2) Der Restbetrag ist vor Übergabe der erstellten Daten, Modelle, Scans oder sonstigen Arbeitsergebnisse vollständig zu bezahlen.

(3) Die Übergabe der Daten erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(4) Der Anbieter ist berechtigt, bei umfangreichen Projekten zusätzliche Abschlagszahlungen zu verlangen.

§6 Leistungs- und Lieferzeiten

(1) Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund von Wetter, Flugverboten, Baustellenbedingungen, behördlichen Auflagen oder höherer Gewalt berechtigen nicht zu Schadensersatz.

§7 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt sicher, dass:

  • alle erforderlichen Unterlagen, Pläne und Zugänge rechtzeitig vorliegen
  • Grundstücks- und Objektfreigaben für Drohnenflüge vorliegen
  • Ansprechpartner vor Ort verfügbar sind

Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

§8 Abnahme

(1) Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung der Daten schriftlich Mängel rügt.

(2) Unerhebliche Abweichungen berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung.

§9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

(2) Abweichungen im technisch üblichen Toleranzbereich bei Mess-, Scan- oder Modellierungsdaten stellen keinen Mangel dar.

§10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Entscheidungen, Konstruktionen, Bauausführungen oder Produktionsprozesse, die auf Basis der gelieferten Daten getroffen werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

§11 Eigentums- und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche CAD-, Scan-, Punktwolken-, 3D- und Vermessungsdaten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Nach Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

(3) Weitergabe, Verkauf, Veröffentlichung oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.

§12 Datenarchivierung und Löschung

(1) Nach Übergabe der Daten ist der Kunde allein für Sicherung und Archivierung verantwortlich.

(2) Der Anbieter speichert Projektdaten für maximal 6 Wochen nach Übergabe.

(3) Danach werden die Daten – vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungspflichten – unwiderruflich gelöscht.

(4) Ein Anspruch auf Wiederherstellung besteht nicht.

§13 Sonderregelungen Bau, Industrie, Drohne

(1) Die gelieferten Daten stellen keine Ausführungs- oder Werkplanung dar.

(2) Drohneneinsätze sind wetter- und genehmigungsabhängig.

(3) Eine Nutzung zur Maschinen- oder Anlagensteuerung (CNC, Robotik, SPS etc.) ist nur mit schriftlicher Freigabe zulässig.

§14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand ist der Sitz des Anbieters.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.